Fachanwaltsbezeichnungen werden durch die Anwaltskammern verliehen. Voraussetzungen für die Verleihung sind:
Darüberhinaus ist der Fachanwalt verpflichtet, in seinem Spezialgebiet regelmäßige Fortbildungen zu besuchen und dies auch der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.